Ausführliche Benützungsordnung
Die ausführliche Benützungsordnung gibt Auskunft über Zweck, Aufgaben und Regeln der Bibliothek Zug (vormals Stadt- und Kantonsbibliothek Zug).
Der Stadtrat von Zug hat die Benützungsordnung am 21. Januar 1986 erlassen. Die aktuelle Fassung stammt vom 28. Juni 2005 und wurde auch vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt.
Der Anhang zur Benützungsordnung regelt Details zu den Ausleihbestimmungen und weist die Gebühren aus, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Bibliothek entstehen können.
Für Änderungen ist die Bibliotheksleitung zuständig, genehmigt werden die Ausführungen durch die Bibliothekskommission.
Datum: 21. Januar 1986
Herausgeber: Bibliothek Zug
Link zur Benützungsordnung der Bibliothek Zug
Die häufigsten Fragen zur Benutzung der Bibliothek finden Sie unter den FAQ.
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