Für diverse Veranstaltungen (wie Lesungen, Sitzungen etc.) können Sie unseren Dachraum oder die Freihandbibliothek mieten. Die geltenden Konditionen entnehmen Sie bitte dem folgenden Reglement:
Allgemeines Der Dachraum im 4. Stock der Bibliothek steht, soweit er nicht für bibliothekarische Zwecke gebraucht wird, von Montag bis Freitag für Sitzungen und interne, nicht öffentliche Veranstaltungen von gemeindlichen und kantonalen Behörden und Kommissionen sowie Vereinen und Gruppen, die sich im Sinne eines weiten Kulturbegriffs öffentlich engagieren, zur Verfügung. Der Dachraum wird ebenfalls zur Verfügung gestellt für öffentliche Anlässe wie Vorträge, Lesungen und Ausstellungen, sofern sie einen Bezug zu Buch und Bibliothek haben. In besonderen Fällen kann dafür auch die Freihandbibliothek benutzt werden. Kommerzielle Veranstaltungen sind nicht gestattet. Zuständig für die Vergabe ist die Bibliotheksleitung. Die Erstanmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Die Räume müssen spätestens um 22.00 Uhr geschlossen werden. Veranstaltungen während der offiziellen Öffnungszeit sind gratis. Für Anlässe ausserhalb der Öffnungszeiten wird keine eigentliche Miete, sondern eine Hauswartsgebühr erhoben. Für die Benutzung durch die Stadt oder den Kanton werden keine Gebühren erhoben. Um einen der beiden Veranstaltungsräume mieten zu können, ist eine Minimalzahl von 10 TeilnehmerInnen pro Anlass Bedingung.
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